BGH-Urteil bringt Umstellung mit sich und zwingt zum unmittelbaren Handeln
Liebe Kunden,
ich hoffe Sie sind weiterin wohlauf und guter Dinge, dass wir die noch immer anhaltende Krise bald so gut wie nur möglich hinter uns lassen und gemeinsam die Weichen für die Zukunft stellen können!
Da der aktuell geforderte Webseiten-Datenschutz mit all seinen Regeln und Anforderungen an Wichtigkeit nichts verloren hat und leider keine Pause macht, möchte ich anbei nochmals an das Thema des letzten Newsletters erinnern.
Kunden welche hier zwischenzeitlich noch nicht aktiv geworden sind, können Sie gerne jederzeit melden um dies in Kürze nachzuholen. Keine Angst – wir unterstützen Sie dabei umfassend und möglichst zeitnah.
Cookies und deren Einwilligung auf Webseiten
Die bisherige Praxis: „einfacher Cookie-Banner /-Hinweis“
Hierbei wurde der User lediglich über die Verwendung von Cookies informiert, diese konnten jedoch nicht abgewählt oder individuell gesteuert werden. Auch waren die verwendeten Cookies meist von vornherein bereits aktiviert. Dies ist nun so nicht mehr möglich und sollte dringend ausgewechselt werden!
Die aktuelle Rechtsprechung: „Einsatz eines sogenannten Cookie-Consent-Tools“
Alle bis auf die systemrelevanten und für den Betrieb der Webseite notwendigen Cookies, müssen zunächst deaktiviert, sprich abgeschaltet werden. Der User kann dann im zweiten Schritt wiederum aktiv diejenigen davon auswählen, mit deren Erhebung und Speicherung er sich einverstanden erklärt. Zudem werden die einzelnen Cookies zur besseren Steuerung und Übersicht in Gruppen zusammengefasst. Vielmehr müssen zu allen verwendeten Cookies detaillierte Informationen, wie z.B. Name, Verwendungszweck, Dauer etc. abgerufen werden können.
Dies alles ist mithilfe der sogenannten Cookie-Consent-Tools /-Lösung möglich. BRAUCH MEDIA setzt dabei auf die Lösung von Borlabs. Diese beinhaltet die obige Funktionalität, läßt sich individuell einstellen und zählt zu den derzeit von einer Vielzahl von Anwälten sowie Artikeln empfohlenen Lösungen.
Die Empfehlung: „jetzt umschalten – es besteht dringender Handlungsbedarf!“
Als ob uns Corona, und die damit verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Schäden, nicht schon genug beschäftigen würden. Müssen wir jetzt wirklich auch noch in Sachen „Cookies“ aktiv werden? Die Antwort lautet leider eindeutig „ja“, denn wer den aktuellen Forderungen nicht nachkommt, muss mit rechtlichen Schritten wie in etwa Abmahnungen oder Bußgeldern rechnen.
Die Vorgehensweise: „jetzt aktiv werden und den Austausch der neuen Cookie-Technik beauftragen.“
Sollte auf einer Ihrer Webseiten noch die nunmehr veraltete und risikobehaftete Cookie-Banner-Technik Anwendung finden, so sprich uns bitte direkt persönlich an. Wir verschaffen uns dann innerhalb von kurzer Zeit einen Überblick über den Umfang der zu tätigen Arbeiten, geben eine individuelle Kostenschätzung ab und beginnen nach Freigabe schnellstmöglich mit den Umbaumaßnahmen.